ERBRECHT

Ich bin im Amtsgerichtbezirk Düsseldorf, Ratingen, Mettmann und Neuss als Nachlasspfleger gemeldet und kümmere mich um den Nachlass, wenn es keine Erben gibt.
Die Zahl der angeordneten Nachlasspflegschaften ist aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in den vergangenen Jahren gestiegen.
Das Nachlasspflegschaftsrecht gem. §§ 1960-1962 BGB wird ergänzt durch die entsprechende Anwendung des Vormundschaftsrechts sowie des FamFG (Gesetz über Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Bei der Nachlasspflege geht es um die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und um die Erbenermittlung. Ich bin tätig in folgenden Bereichen:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Erbenermittlung (Gesetzliche Erbfolge, Erbfolgenordnungen, Ehegattenerbrecht, Erbercht des Lebenspartners)
  • Erbscheinsverfahren
  • Ergänzungspflegschaft
  • Abwesenheitspflegschaft

Diese Aufzählung ist wie immer nicht abschließend. Bei Fragen rund um das Erbrecht oder Testament wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.