BETREUUNGSRECHT

In Deutschland haben ca. 1,3 Millionen Menschen eine gesetzliche Betreuung. Die gesetzliche Betreuung ist nicht zu verwechseln mit der begleitenden Betreuung im Sinne von Begleitung und Fürsorge. Die gesetzliche Betreuung hat die Aufgabe, im Rahmen von festgelegten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des rechtlichen Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten.

Gem. § 1897 BGB bestellt das Betreuungsgericht den gesetzlichen Betreuer, und zwar eine Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.

Was sind also Aufgabenbereiche eines rechtlichen Betreuers? Der Betreuer ist beispielsweise für die folgenden finanziellen Angelegenheiten zuständig:

  • Geltendmachung von Einkommensansprüchen
  • Kostenregelung für Wohnheim/Altenheim
  • Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
  • Antragstellung auf Renten
  • Zahlung von Verpflichtungen wie Miete,KFZ,Strom,Telefon & Internet,Versicherungen, usw.
  • Steuererklärung
  • Schuldenregulierung

Im Rahmen der Gesundheitssorge klärt der gesetzliche Betreuer:

  • ärztliche Versorgung/Arztwahl
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Zustimmung zu Operationen

Diese Aufzählung der Aufgabenkreise ist nicht abschließend, für nähere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren. Ich kümmere mich als ihr gesetzlicher Betreuer und Rechtsanwalt um all diese Angelegenheiten, wobei Ihre Wünsche und Ihre Unterstützung im Vordergrund stehen.
Im Rahmen des Betreuungsrechts berate ich Sie des Weiteren zu folgenden Themen:

  • Voraussetzungen, Beantragung oder Vermeidung einer Betreuung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung